Da vom 1.7. bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuer-Satz von 19% auf 16% vorübergehend gesenkt wird, hier ein paar kurze Infos für Sie:
Sie sind Kunde bei Westhouse?
Alle Ausgangsrechnungen für den Leistungszeitraum ab dem 01.7. bis zum 31.12.2020 werden von uns gesetzeskonform mit 16% an Sie erstellt.
Sie sind bei oder für uns im Einsatz?
Bitte achten Sie bei der Rechnungsstellung darauf, dass der Leistungszeitraum maßgebend ist.
Rechnungen bis 30.6. bitte mit 19%, Rechnungen ab 1.7. bis 31.12. 2020 mit 16% Mehrwertsteuer ausweisen.
Wichtig: Der Leistungszeitraum muss explizit in der Rechnung vermerkt sein, um Probleme in der Abwicklung zu vermeiden.
Generell:
Ab dem 1.1.2021 gilt wie bekannt wieder der gängige Satz für alle.
Bei Rückfragen, ist Ihr Westhouse Ansprechpartner in der Rechnungsabwicklung jederzeit für Sie erreichbar.
Ihr Westhouse Team