Nebenberuflich als Selbständiger beziehungsweise als Freelancer zu arbeiten, ist ein reizvoller Gedanke. Über 300.000 Nebenerwerbs-Neugründungen gab es 2018 in Deutschland. Auch zahlreiche Programmierer, SAP-Berater, Software-Ingenieure und Engineers gingen diesen Schritt. Viele weitere denken darüber nach. Gerade für IT-Spezialisten und andere Experten ist die nebenberufliche Selbständigkeit eine gute Möglichkeit um zu testen, ob selbständige Arbeit das Richtige ist.
Der große Vorteil dabei: Man geht nur wenig Risiko ein. In der IT braucht man meist nicht viel mehr als einen PC, Software sowie einen Internetanschluss und kann loslegen. Die Startkosten in die Selbständigkeit sind also gering. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt bleiben, steigen auch nicht die Sozialversicherungsbeiträge. Da ist es verlockend zu beobachten, wie das Zusammenarbeiten mit eigenen Auftraggebern funktionert. Neue Herausforderungen, neue Chancen und natürlich auch das Geld winken.
Vier wichtige Dinge sollten nebenberuflich Selbständige allerdings beachten:
1. Verständigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber
Hauptberuflich fest angestellte Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber informieren. Generell unterliegen nebenberufliche Tätigkeiten zwar nicht der Genehmigungspflicht. In vielen Verträgen gibt es allerdings eine Nebentätigkeitsklausel. Dann ist die Anmeldung und die Zustimmung des Arbeitgebers zwingend erforderlich. Dies gilt sowieso für Beamte und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes. Bei diesen sind nur Dozententätigkeiten sowie künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeiten melde- aber nicht genehmigungspflichtig.
Untersagen kann ein Arbeitgeber die nebenberufliche Selbständigkeit, wenn:
• der Arbeitnehmer auf diese Weise mit seinem Arbeitgeber in Wettbewerb tritt. Hier bestünde unter anderem das Risiko, dass vorhandene Kunden abgeworben, Betriebsgeheimnisse verletzt werden und geschäftliches Know-how abfließen könnte.
• die Arbeitsleistung leidet.
• der Urlaub für die Nebentätigkeit verwendet wird. Denn Urlaub dient wesentlich zur Regeneration der Arbeitsleistung.
• die nebenberufliche Arbeit während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wird.
Um das gegenseitige Vertrauen zu stärken, ist es eigentlich immer sinnvoll mit dem Arbeitgeber über eine geplante nebenberufliche Selbständigkeit zu sprechen. Die Einigung sollte in schriftlicher Form festgehalten werden.
2. Melden Sie die nebenberufliche Selbständigkeit Ihrem Ordnungsamt oder dem Finanzamt
Je nach Art der Tätigkeit beziehungsweise Gewerbe muss die nebenberufliche Selbständigkeit beim Ordnungsamt oder – bei Freiberuflern – direkt dem Finanzamt gemeldet werden.
3. Nicht mehr als circa 19 Stunden wöchentlich nebenberuflich selbständig arbeiten
Wenn Sie nebenberuflich selbständig oder freiberuflich arbeiten, sollten Sie die wöchentlich dafür aufgewendete Zeit auf etwa 18 bis 19 Stunden beschränken. Wird mehr gearbeitet, kann dies Auswirkungen auf das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis haben. Auch kann eine längere wöchentliche Arbeitszeit unter anderem die Höhe der Beiträge zu den Sozialkassen beeinflussen. Es gibt zwar Sonderregungen zum Beispiel für Angestellte in Elternteilzeit. Aber besonders in Grenzfällen sollten Sie sich unbedingt informieren. So liegt die Obergrenze für Empfänger von Arbeitslosengeld II sogar nur bei 15 Stunden pro Woche.
4. Die Einkünfte aus der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit dürfen nicht zur überwiegenden Deckung der Lebenshaltungskosten dienen
Vom nebenberuflichen Einkommen werden Ihre nebenberuflichen Ausgaben und Aufwendungen natürlich abgezogen. Ist Ihr nebenberufliches Einkommen dennoch höher als das Einkommen aus Ihrer Festanstellung, kann dies insbesondere Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben. Vermutlich werden sie dann generell nicht mehr als „nur nebenberuflich“ tätig eingestuft.
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der IHK.
Wenn Sie planen, sich nebenberuflich beispielsweise als Programmierer, Software-Spezialist oder SAP-Berater selbständig zu machen, freut sich das Team von Westhouse Consulting über Ihre Kontaktaufnahme. Mehr über uns und unsere Expertise erfahren Sie auf unserer Über-uns Seite. Projekte finden Sie in unserer Jobbörse für Kandidaten.
Bitte betrachten Sie diesen Text als Anregung. Arbeitsverträge können verschieden gestaltet sein. Gesetze und steuerliche Regelungen sind Änderungen unterworfen. Klären Sie wichtige Fragen mit Ihrem Arbeitgeber oder gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt oder der Krankenkasse oder der Rentenversicherung.