So entziffern Sie Ihr Arbeitszeugnis

Veröffentlicht am 25.06.2021

eder Arbeitnehmer, Fach- oder Führungskraft, gleich ob in Festanstellung oder in Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das gilt für alle Angestellte und Arbeiter aller Branchen. Geregelt ist dies in § 109 der Gewerbeordnung.

Auch Auszubildende haben nach Abschluss der Ausbildung Anspruch auf ein Zeugnis. Das steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG § 16). Die Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens sollten hier ausdrücklich eingefordert werden. Für alle anderen Arbeitnehmer ist das sogenannte „qualifizierte Arbeitszeugnis“ ohnehin verpflichtend.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Arbeitszeugnis immer automatisch für Sie erstellt wird. Ihren Anspruch sollten Sie, falls nötig, aktiv ansprechen. Das Arbeitszeugnis muss auf Papier abgefasst und unterschrieben sein, andere Formen, z. B. in elektronischer Form etwa als E-Mail, sind nicht zulässig.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält mindestens folgende Angaben:

• Für wen wird das Arbeitszeugnis ausgestellt?
• Wie lange war die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt?
• Welche Aufgaben bzw. Funktionen hatte sie/er im Unternehmen bzw. in der Abteilung?
• Wie gut hat sie/er diese Funktionen erfüllt?
• Welche Kompetenzen/Fähigkeiten hat sie/er erworben? Über welche Qualifikationen verfügt sie/er?
• Wie war das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten?
• Ort, Datum, Name und möglichst auch Funktion des Ausstellers, Unterschrift

„Arbeitszeugnis Geheimcodes“ bzw. „Arbeitszeugnis entziffern“ – Was bedeuten die Arbeitszeugnis

Wenn man von Zeugnissen spricht, kommt man um die Arbeitszeugnis Geheimcodes nicht drum herum. Dabei ist wichtig zu wissen, dass das Arbeitszeugnis stets wohlwollend abgefasst sein muss. Deshalb haben sich bestimmte Formulierungen durchgesetzt, von denen einige zwar auf den ersten Blick gut und freundlich klingen, aber leider nicht immer eine ebenso gute Bewertung

Eigentlich gibt es für die wesentlichen Bewertungen der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens Noten zwischen 1 und 6 – wie in der Schule.

Beispiele für gängige Formulierungen in der Gesamt-Beurteilung der Arbeitsleistung:

Sehr gut: Wir waren mit ihren/seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden. Sie/Er hat die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Gut: Er/Sie arbeitete stets zuverlässig und äußerst gewissenhaft. Er/Sie arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Befriedigend: Sie hat ihre Aufgaben voll zufriedenstellend getan. Sie/Er hat die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Ausreichend: Sie/Er hat ihre/seine Aufgaben zufriedenstellend getan.

Mangelhaft: Er hat die Aufgaben zum großen Teil zu unserer Zufriedenheit getan. Sie hat ihre Aufgaben meist/weitgehend zufriedenstellend getan.

Ungenügend: Sie/Er hat sich bemüht.

Formulierungen und Chiffren zum Sozialverhalten

Auch hier gilt: Nicht alles, was erst einmal „gut“ klingt, muss exakt so gemeint sein.

So bedeutet zum Beispiel die Formulierung: „Mit ihren Vorgesetzten ist Frau/Herr XY immer gut ausgekommen, dass die/der Beschriebene viel zu angepasst war. Oder „„ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter ist der Typ Nörgler, der andere, aber nicht sich selbst kritisch betrachtet.

Es kann sich also lohnen die Arbeitszeugnis Geheimcodes unter der Lupe zu betrachten. Zum Beispiel die exakten Formulierungen mit der Suchmaschine zu googeln. Oder kundige Kollegen, Studienfreunde oder den Betriebsrat, um ihre Einschätzung zu bitten.

Wer sollte das Zeugnis ausstellen beziehungsweise unterschreiben?

Dieser Punkt wird öfters übersehen. Doch für viele HR-Verantwortliche und Recruiter kann es mitentscheidend sein, wer der Zeugnis-Aussteller ist. Zwingend erforderlich ist, dass der Ausstellende dem Arbeitnehmer (der bewertet wird) übergeordnet sein muss. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Chef des Gesamtunternehmens selbst unterschreiben muss. Es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern oder der zu Beurteilende ist eine hochrangige Führungskraft.

Die Berater von Westhouse meinen dazu: Es kann sich für lohnen, kurz zu überlegen, wer das Zeugnis ausstellt bzw. unterschreibt. Wenn es sich um eine im Unternehmen besonders wichtige und wertvolle Führungskraft oder um einen Mitinhaber handelt, kann dies das Zeugnis deutlich aufwerten. Hier sollte man, wenn persönlicher Kontakt besteht, beim gewünschten Aussteller einfach nachfragen.

Das Team von Westhouse wünscht Ihnen viel Erfolg mit Ihrem qualifizierten, aussagekräftigen Arbeitszeugnis.

AUF JOB- ODER PROJEKTSUCHE?

Spannende Jobs finden