Steuererklärung für Freiberufler, übersichtlicher als für andere Selbstständige

Veröffentlicht am 08.11.2019

Freiberufler müssen genau wie alle natürlichen Personen Einkommenssteuer zahlen. Die Einkommensteuer orientiert sich an der Einkommenshöhe. Sämtliche persönlichen Einkünfte und Einkunftsquellen werden für die Ermittlung einbezogen. Darunter fallen also beispielsweise auch etwaige Kapitaleinkünfte, etwaige Mieteinnahmen und so weiter.

Für die freiberufliche Tätigkeit ist dabei der Gewinn entscheidend. Der Gewinn wird ermittelt, indem man vom Umsatz die Kosten abzieht. Der Steuersatz steigt in Deutschland progressiv. Das bedeutet, steigt der Gewinn, steigt auch der persönliche Steuersatz.

Einkommensteuererklärung unverzichtbar für Freiberufler

Wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert und/oder wenn Ihr Einkommen die Mindestgrenzen übersteigt, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Der Abgabetermin ist der 31. Juli. Dieser gilt für die Freiberufler und Selbstständigen, die ihre Steuerklärung selbst einreichen. Bei der Beauftragung eines Steuerberaters, haben Sie bis Ende Februar des jeweils übernächsten Jahres Zeit. Für die Steuererklärungen 2019 wäre das der 28. Februar 2021.

Hierzu ein Hinweis: Wenn Sie beginnen als Freiberufler zu arbeiten, melden Sie Ihre selbstständige Tätigkeit unbedingt beim Finanzamt an. Im Fragebogen zur Erfassung Ihrer Daten sollten Sie die von Ihnen erwarteten Einkünfte des ersten Jahres realistisch, aber nicht übertrieben optimistisch, einschätzen. Denn aufgrund Ihrer Schätzung legt das Finanzamt die Vorauszahlungen für die ersten Monate fest. – Sollten Sie doch zu optimistisch gewesen sein, brauchen Sie aber keine Angst haben, es wird alles nachher verrechnet.

Beim echten Freiberufler entfallen Gewerbesteuer und Gewerbesteuererklärung

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, sind Sie von der Gewerbesteuer befreit. Die Abgrenzung zu anderen nicht-freiberuflichen Tätigkeiten und Gewerben ist jedoch nicht immer klar und eindeutig.

Als Freiberufler dürfen Sie auch Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erwirtschaften. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit sich nicht vermischen. Sobald die gewerblichen Tätigkeiten eine bedeutende Rolle einnehmen, kann es sogar sein, dass Ihr Finanzamt sämtliche Tätigkeiten als gewerblich einschätzt. Fragen Sie zu möglichen Freibeträgen oder Spielräumen Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Umsatzsteuer und Umsatzsteuererklärung nicht vergessen.

Als Freiberufler müssen Sie Umsatzsteuer auf Umsätze erheben, die im Inland getätigt werden. Also addiert der Freiberufler die Umsatzsteuer in Höhe von zumeist 19 % auf seine (Netto-) Leistungen. Natürlich dürfen Sie diesen Zusatzbetrag nicht für sich einbehalten, sondern müssen die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Je nach Umsatz sind (außer bei sehr geringen Umsätzen) vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen und die entsprechenden Zahlungen nötig. Abschließend müssen Sie oder ihr Steuerberater eine Umsatzsteuererklärung für das jeweilige Kalenderjahr fristgerecht einreichen.

Als Freiberufler dürfen Sie prinzipiell auch Angestellte haben. Allerdings gelten hier bestimmte Vorschriften, die Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt klären sollten. Sonst droht unter Umständen der Verlust der Anerkennung als Freiberufler. Haben Sie Angestellte, müssen Sie die entsprechenden Steuern für diese natürlich pünktlich überweisen und erklären.

 

Mal eine hilfreiche Vorschrift: Als Freiberufler müssen Sie Ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben.

Freiberufler, haupt- oder nebenberuflich Selbstständige und alle Unternehmer unterliegen seit einigen Jahren der Verpflichtung, Ihre Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen elektronisch zu übermitteln. Nur wenige Härtefälle bekommen eine Ausnahmegenehmigung.

Die Elektronische Steuererklärung hat zahlreiche Vorzüge

Gerade ITler, Software-Ingenieure, Programmierer und SAP Berater haben aufgrund Ihrer Tätigkeit wenig technische Probleme mit der elektronischen Steuererklärung. Im Gegenteil die elektronische Steuererklärung entlastet alle Freiberufler und Unternehmer. Sie macht die Sache einfacher, schneller und ein klein bisschen kostengünstiger.

Die Beförderung per Post oder der Weg zur persönlichen Abgabe entfällt. Sofort nach dem Senden hat man einen Beleg. Ebenso werden automatisch vor dem Senden Kopien gespeichert. Beträge werden automatisch addiert beziehungsweise subtrahiert, man hat also eine zusätzliche Probe. Es gibt auch eine Plausibilitätsprüfung. Die funktioniert schnell und soll gröbere Fehler sowie unlogische Angaben erkennen.

Das Programm für die Elektronische Steuererklärung heißt ELSTER. Es wird kostenlos vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Man kann das Programm auf dem Online-Portal nutzen oder direkt als Programm auf den PC bzw. Laptop herunterladen.

Dabei sollten Sie beachten, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung notwendig ist. Dafür muss Ihre Identität überprüft werden. Und dies kann deshalb etwas dauern. Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum, bevor der erste Abgabetermin fällig ist, ansonsten geraten Sie vielleicht ins Schwitzen.

 

Hinweis: Bitte betrachten Sie diesen Beitrag als Anregung. Das Steuerrecht ist komplex und Änderungen unterworfen. Wichtige Fragen sollten Sie stets selbst genau prüfen und mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt klären.

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